Oderbelehrung

Oderbelehrung des Frankfurter Ruderclub von 1882 e.V.

Nur wer diese Belehrung erhalten hat, darf am Ruderbetrieb des Vereins teilnehmen:

1.    Allgemeines

Diese Belehrung ist jeweils vor der ersten Ausfahrt im Jahr (im allgem. Anrudern) abzuhalten und gilt vom Tag der Unterzeichnung bis zum Jahresende.
•    Die Oder ist ein Grenzfluss, hier gelten besondere Vorschriften:
•    Jedes Boot hat am Heck oder Bug die Staatsflagge zu führen
•    Grenzübertritt nur an öffentlichen Grenzübergangstellen, alle anderen Landgänge gelten
     als illegal
•    Aufenthalt am polnischen Ufer mit "P"-Zeichen in Sichtweite des Bootes erlaubt,
     Grenzordnung ist weiterhin einzuhalten
Winterhafengelände ist Betriebsgelände, Einfahrt ist wieder erlaubt, aber Vorsicht! Die hintere Hälfte ist sehr flach.
Fahrt ins Fahrtenbuch vor Ausfahrt eintragen durch Trainer/Bootsobmann bzw. Steuermann.
Bootsführer hat vor dem Steuermann die Verantwortung im Boot.
Sportler unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Trainers auf die Oder.
Gerade km-Angaben auf poln. Seite, ungerade Angaben auf dt. Seite.
Vermeidung von Gefährdung von Menschenleben, Beschädigung der Boote sowie Behinderung der Schifffahrt

2.    Befahrbarkeit ganzjährig, zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang

     Ausnahmen:
•    Eisgang
•    Erreichen der Hochwassermarke II ; Pegel Ffo. bei 4,90 m
•    Nebel mit Sichtweite unter 500 m
•    Gewitter > im Anzug > Rückkehr zum Bootshaus
•    vom Gewitter überrascht > sofort Anlegen am deutschen Ufer, Boot verlassen, Schutz suchen

3.    Verkehrsregeln

Befahren der Oder regelt Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

4. Berufsschifffahrt

Hat immer Vorfahrt, eingeschränkte Sicht nach vorne, deshalb Kreuzen vor der Schifffahrt in sehr großem Abstand (mind. 300 - 500 m) in Abhängigkeit der Fahrtrichtung, seitlicher Abstand mind. 15 m, Achtung - Sogwirkung. Auf Schifffahrtssignale achten.

Fahrregelungen
Es gilt die Binnenschifffahrtstrassen-Ordnung!
•    generell gilt Rechtsverkehr
•    Bootsbegnungen erfolgen immer auf Backbordseite
•    Stromauf - rudern auf deutscher Seite
•    Stromab - rudern auf polnischer Seite
•    in Kurven darf innen gerudert werden
•    da Schiffsverkehr Außenkurve fährt - immer auf Gegenverkehr achten und beobachten;
•    Schiffsverkehr peilt immer gelbe Kreuze an!
•    Überholen nur wenn keine Gefahr droht und das Fahrwasser ausreichend breit ist,
     Überholen erfolgt auf der Backbordseite des zu Überholenden. In Kurven kann auch auf
     Steuerbord zügig überholt werden
•    Fahrzeuge im Fahrwasser haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen
     - die ins Fahrwasser einfahren (Ausfahrt Oderarm)
     - die im Fahrwasser wenden
     - die das Liegewasser verlassen
     - Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb müssen anderen Kleinfahrzeugen (Sportbooten)
       ausweichen

5.1 Buhnen (Buhnen sind weit ins Wasser reichende Steinbarieren)

Gefahr bei höherem Wasserstand, da Buhnenköpfe schlecht sichtbar sind, innerhalb der Buhnen entwickeln sich Gegenströmungen, Mindestabstand zu Buhnen 10 Meter.

5.2 Bojen

Stromauf als Backbord (rot, polnische Seite) und Steuerbord (grün, deutsche Seite) gesetzt.
Gilt als Fahrrinnenbegrenzung des Schiffsverkehrs. Zwischen Boje und Strommitte rudern, nur im Ausnahmefall zwischen Boje und Land, dabei unbedingt auf Wasserstand und Buhnen achten. Mindestabstand zu Boje oder Buhne 10 Meter.

5.3 Fahren auf dem Oderarm

Boote begegnen sich immer nur auf Backbord-Seite
Anlegen an Steg immer gegen den Strom
Bei Gefahr sofort stoppen
Bei Flachwasser nur auf Bootshausseite rudern --> Steine auf Ziegenwerder-Seite im Wasser

5.4 Ausfahrt auf die Oder

Achtung - Schiffsverkehr oder anderer Bootsverkehr haben immer Vorfahrt

> in Richtung Stadtbrücke
Mit dem Bug voran auf die Oder, dabei leicht backbord über ziehen um auf Strommitte zu kommen, Gefahr Schiffsanlegestelle

> in Richtung Autobahnbrücke
Wende vor der Ausfahrt > Mit dem Heck voran auf die Oder > Heck von Strömung herumtreiben lassen >Wende über backbord > beim Losrudern auf Boje und Ziegenwerderspitze achten

5.5 Ziel erreicht

Erst die Wende beenden, in Strommitte legen und dann die Pause dadurch bessere Reaktionen auf Gefahren möglich, auf Gegenverkehr achten.
Anlegen am deutschen und polnischen Oderufer nur an gekennzeichneten "P"-Plätzen.

5.6 Brückendurchfahrt

Zwischen den Zeichen rot/weiß gelb weiß/rot die Brückendurchfahrt passieren
10 m Mindestabstand zu den Brückenpfeilern einhalten, (bei Eisenbahnbrücke besondere Vorsicht, unklar wie weit alte Pfeilerfundamente zurückgebaut wurden).

5.7 Einfahrt in den Oderarm

Immer auf Gegenverkehr, Boje, Buhne und Schiffsanleger achten.
Einfahrende Boote haben gegenüber ausfahrenden Booten immer Vorfahrt!
> aus Richtung Autobahnbrücke steuerbord über ziehen, wenn halbes Boot aus Strömung ist backbord stoppen, kurze Wende über backbord und frei weg
> aus Richtung Stadtbrücke mit ausreichenden Abstand zum Schiffsanleger diesen passieren (nicht zwischen Schiffsanleger und Kaimauer fahren)
und dann in Oderarm steuern, dabei auf Strömung, Boje, Buhne achten

6. Kentern

Lebensrettung geht vor Bootsrettung.
Auf das gekenterte Boot legen (wenn möglich), wiedereinstieg versuchen bzw. ans deutsche oder polnische Ufer mit Boot schwimmen, bemerkbar machen, sofort polnische Grenzpolizei informieren; auf Hilfe/Motorboot warten bzw. Hilfe holen, andere Boote/Mannschaften leisten Hilfe,

Muss im Trainingsbetrieb das Motorboot mit ÜL/Trainer und dem gekenterten Boots zurück zum Bootshaus, fährt komplette Trainingsgruppe zum Bootshaus.

7. Bootsschaden

Bei schwerem Bootsschaden sofort am deutschen Ufer anlegen, bei leichtem Schaden Bootshaus ansteuern. Man kann auch am polnischen Ufer oder in poln. Seitenarmen anlegen, aber in Sichtweite bleiben. Sofort poln. Grenzpolizei informieren, wobei mind. eine Person am Boot bleiben muss.

8. Sicherheit

Jedes Vereinsmitglied bestätigt mit seiner Unterschrift seine hinreichende Schwimmfähigkeit.
Wassertemperaturen unter 10 °C sind lebensgefährlich. Es wird das Tragen von geeigneten
Rettungswesten empfohlen (siehe dazu Rudersport 04 /2014).

9. Schlussbemerkung

Diese Belehrung ist für jeden Ruderer unseres Vereins bindend. Mit seiner rechtskräftigen Unterschrift erkennt er die Oderbelehrung des Frankfurter Ruder-Club von 1882 e.V. an.

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